Ernährungstherapie

Anleitung bei Ernährungsproblemen

Ernährungstherapie ist eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.
Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden kann. In der Regel beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten, d.h. die Beratungen werden von den Kassen nach § 43 SGB V unterstützt.

Die Dauer der Ernährungstherapie richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Diagnose.

Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung [109 KB] über Ernährungstherapie / Ernährungsberatung kann ein Arzt bei folgenden Erkrankungen, die u.a. ernährungsabhängig sind, ausstellen, damit die Behandlung beginnen kann:

  • Übergewicht
  • Untergewicht
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Lactose-, Fructoseintoleranz)
  • Fettstoffwechselstörungen (z.B. erhöhte Cholesterin- und/oder Triglyceridwerte)
  • Hyperurikämie und Gicht
  • Magen- und Darmerkrankungen wie z.B. Zöliakie, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse
  • Osteoporose
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
Essen, Trinken, Wohlbefinden lautet unser Motto